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10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.2. Rechtsprechung
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Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein
Datum: 1993-02-17
Az: 3 M 86/92 (Gemeinschaftsverpflegung)
Die Darlegung eines Soldaten, ethischer Vegetarier zu sein, gebietet noch keine, von der Gemeinschaftsverpflegung abweichende Beköstigung. Gewisse Schwierigkeiten bei der Auswahl der in der Gemeinschaftsverpflegung angebotenen Speisen und Bemühungen um Zusatzkosten können für einen Vegetarier zumutbar sein.
Die Behauptung, ethischer Vegetarier zu sein, und eine ärztliche Bestätigung, sich seit mehreren Jahren vegetarisch zu ernähren, genügt nicht den Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung iSd Art 4 Abs 1 GG.
Fundstelle
NVwZ 1993, 702